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   VG Greifswald, 25.08.1999 - 4 B 1774/99   

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VG Greifswald, 25.08.1999 - 4 B 1774/99 (https://dejure.org/1999,42885)
VG Greifswald, Entscheidung vom 25.08.1999 - 4 B 1774/99 (https://dejure.org/1999,42885)
VG Greifswald, Entscheidung vom 25. August 1999 - 4 B 1774/99 (https://dejure.org/1999,42885)
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Wird zitiert von ...

  • VG Cottbus, 03.11.2016 - 1 L 473/16

    Zusammenlegung von Parallelklassen

    Dieser staatliche Gestaltungsbereich ist der elterlichen Bestimmung grundsätzlich entzogen, auch die Grundrechte der Schüler stehen unter diesem Vorbehalt (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19. August 2015 - 1 BvR 2388/11 -, juris Rn. 18; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30. August 2006 - 7 CE 06.2068 -, juris Rn. 15; Beschluss vom 21. Dezember 1989 - 7 CE 89.3102 -, juris Rn. 13; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 9. September 2013 - 2 ME 274/13 -, juris Rn. 13; VG Greifswald, Beschluss vom 25. August 1999 - 4 B 1774/99 -, juris Rn. 8 ff.).

    Dies ist der Fall, wenn sich die getroffene Maßnahme als willkürlich erweist (Art. 3 Abs. 1 GG) oder - was vorliegend weder ersichtlich noch von der Antragstellerin vorgetragen worden ist - andere durch die Verfassung eingeräumte Rechtspositionen der Schüler oder Eltern unverhältnismäßig beeinträchtigt (z.B. wenn der Bildungsanspruch des Schülers wegen überfüllter Klassen nicht mehr erfüllt werden kann, vgl. Avenarius, Schulrecht, 8. Auflage 2010, Kap. 16 Anm. 337, oder Gefahren für die körperliche Unversehrtheit des Schülers drohen, vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. April 1995 - 19 B 765/95 -, NVwZ-RR 1995, 666; im Ergebnis ebenso: Bayerischer VGH Beschluss vom 7. Dezember 1992 - 7 CE 92.3287 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 30. August 2006 - 7 CE 06.2068 -, juris Rn. 15; VG Greifswald, Beschluss vom 25. August 1999 - 4 B 1774/99 -, juris Rn. 11/12, die auf eine "unzumutbare" Beeinträchtigung der Schüler- oder Elternrechte abstellen).

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